Es gibt verbotene Fragen, die Ihnen im Vorstellungsgespräch nicht gestellt werden dürfen, da sie auf die einwandfreie Ausübung der Tätigkeit keinen nachhaltigen Einfluss haben.
Themenbereiche zu denen Sie Fragen nicht beantworten müssen:
Vorstrafen
Die generelle Befragung dazu ist im Vorstellungsgespräch nicht erlaubt – es sei denn, es besteht Einschlägigkeit.
Religions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
Grundsätzlich sind Fragen danach nicht zulässig – Ausnahme sind Anstellungen bei einem Tendenzbetrieb.
Gesundheit
Nur wenn die Frage für das Arbeitsverhältnis relevant ist, darf sie gestellt werden. Ein Beispiel wäre eine ansteckende Krankheit bei medizinischem oder Pflegepersonal.
Familie
Erlaubt ist die Frage nach dem Zivilstand. Nicht erlaubt sind Fragen nach Heiratsabsichten, intimen Beziehungen und Freundschaften und natürlich über die sexuelle Ausrichtung.
Schwangerschaft oder Kinderwunsch
Der Arbeitgeber muss darüber im Vorstellungsgespräch nicht informiert werden.
Wie reagiere ich bei verbotenen Fragen?
Sollten Sie im Interview mit einer verbotenen Frage konfrontiert werden, gibt es verschiedene Strategien:
- Rückfragen, in welchem Zusammenhang zur Position diese Frage genau gestellt wird.
- Sagen, dass Sie diese Frage nicht beantworten möchten.
- Da diese Frage nicht hätte gestellt werden dürfen, ist eine Notlüge erlaubt.